Bundessozialgericht in Kassel

In einer wichtigen vertragsrechtlichen Grundsatzfrage hat das MVZ Dr. Kaleth und Kollegen vertreten von Dr. R. Hildebrandt aus der Berliner Kanzlei Dierks und Bohle am 23.3.2011 vor dem Bundessozialgericht in Kassel einen Erfolg erzielt.

Der 6. Senat unter Vorsitz von Prof. Dr. Wenner bestätigte in seiner mündlichen Urteilsverkündung, dass auch an einem MVZ angestellte Vertragsärzte grundsätzlich als Belegärzte tätig werden dürfen.

Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein schriftlicher Belegarztvertrag vorgelegt werden müsse. Zudem müsse gewährleistet sein, dass der als Belegarzt tätige, angestellte Arzt nicht überwiegend operativ tätig sein dürfe, sondern dass der Schwerpunkt seiner Tätigkeit im ambulanten Bereich liegen müsse.

Damit geht ein mehrere Jahre währender Rechtsstreit zu Ende, in dem bereits in der ersten Instanz vom Gericht keine Gründe gesehen wurden, eine Belegarztanerkennung für einen angestellten Arzt zu verweigern.

Im konkreten Fall ging es um das Bemühen, dem im MVZ Dr. Kaleth und Kollegen angestellten Neurochirurgen Dr. Carsten Holz in begrenztem Umfang eine operative Tätigkeit als Belegarzt in der Havelklinik in Berlin zu ermöglichen.

Dr. Kaleth zeigte sich als ärztlicher Leiter zufrieden mit dem Urteil: "Unser Ziel war stets, die Behandlung unserer Patienten durch eine eventuell erforderliche operative Therapie mit Vor- und Nachbehandlung aus einer Hand zu optimieren."

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